Webinar – KI-Recht
KI-Compliance in der Praxis
Wie du den Einsatz von KI in deinem Unternehmen rechtssicher aufstellen kannst, ohne ihn auszubremsen.
Referent: Rechsanwalt André Stämmler | 60 min inkl. Fragerunde | kostenfrei
Deine Mitarbeitenden nutzen KI. Die Frage ist nur, ob du weißt, welche Tools, mit welchen Daten und auf welcher vertraglichen Grundlage.
Die KI-Verordnung verlangt KI-Kompetenz, die DSGVO eine Rechtsgrundlage, deine Kundenverträge Vertraulichkeit. Was das zusammengenommen für deinen Alltag bedeutet, sagt dir keine dieser Regelungen.
Und dort entstehen die Fragen: Darf der Vertrieb Kundendaten in ChatGPT kopieren, wenn es „nur zum Formulieren“ ist? Reicht eine Rundmail als KI-Schulung? Musst du jeden KI-generierten Text kennzeichnen, oder ist das eine der vielen Übertreibungen, die gerade kursieren? Und wer haftet, wenn die KI falsche Ergebnisse liefert?
Im Webinar gehen wir typische KI-Einsatzszenarien aus mittelständischen Unternehmen durch und prüfen jeweils: Welche Regeln greifen, wo liegt das echte Risiko, und was ist mit vertretbarem Aufwand zu tun?
Danach kannst Du echte von eingebildeten KI-Risiken unterscheiden und wissen, welche Maßnahmen in Deinem Unternehmen zuerst dran sind.
Das erwartet dich
- Welche KI-Risiken überschätzt werden, und welche in der Praxis unterschätzt werden
- Was der AI Act für dein Unternehmen bedeutet: Risikoklassen, KI-Kompetenzpflicht und die wichtigsten Pflichten im Überblick
- Anbieter oder Betreiber: welche Rolle du einnimmst und wann du ungewollt selbst zum Anbieter wirst
- Kennzeichnungspflichten: wann KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen, und wann nicht
- KI und Datenschutz: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung und die Frage, welche Daten in welches Tool dürfen
Termin
Mittwoch 28. Oktober 2026
- 28.10.2026 - 10:00 Uhr
- 60 min, inkl. Fragerunde
- Online
- Kostenfrei, begrenzte Plätze
Im Webinar enthalten
- Aufzeichnung
- kostenfreies Erstgespräch
- Folien als PDF
André Stämmler
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
ch bin Mitgründer des KI-Barcamps Jena und vom F.A.Z. Institut als „TOP Anwalt 2027″ im IT-Recht ausgezeichnet.