Der Entschluss steht. Vielleicht Zypern, vielleicht die Schweiz, vielleicht Dubai. Das Haus ist auf dem Markt, die Schule für die Kinder ist gefunden, mit dem Steuerberater im Zielland hast du schon telefoniert. Und dann taucht auf den letzten Metern eine Zahl auf, mit der niemand gerechnet hat: die Wegzugssteuer.
Wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst — deine eigene GmbH, eine Beteiligung an der Firma eines Freundes, deine Holding — behandelt dich der deutsche Fiskus beim Wegzug so, als hättest du diese Anteile am Tag deiner Abmeldung verkauft. Du verkaufst nichts, es fließt kein Euro, und trotzdem wird der gesamte Wertzuwachs der letzten Jahre besteuert. Bei einer gut laufenden GmbH sind das schnell sechsstellige Beträge, fällig aus deinem Privatvermögen.
Das ist kein Grund, in Deutschland zu bleiben. Aber es ist ein Grund, den Wegzug drei bis fünf Jahre vorher durchzurechnen und nicht erst dann, wenn die Abmeldebescheinigung schon im Briefkasten liegt. Im Folgenden zeige ich dir, wen § 6 AStG erfasst, was er kostet und welche Wege es gibt, die Belastung zu strecken oder ganz zu vermeiden.
Wann § 6 AStG dich trifft
Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:
- Du hältst Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG, also mindestens 1 % — es genügt, dass du diese Schwelle irgendwann in den letzten fünf Jahren erreicht hast.
- Du warst in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
- Deine unbeschränkte Steuerpflicht endet, weil du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgibst.
Ein breit gestreutes Aktiendepot mit Beteiligungen unter 1 % löst § 6 AStG dagegen nicht aus. Dasselbe gilt, wenn du als Einzelunternehmer tätig bist oder als Gesellschafter einer GbR.
Und auch wenn du selbst bleibst, kann § 6 AStG zuschlagen
Der Wegzug ist nämlich nicht der einzige Auslöser. Die unentgeltliche Übertragung der Anteile auf eine Person, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, steht ihm gleich. Das betrifft
- die Schenkung der GmbH-Anteile an das Kind, das in Wien oder Zürich lebt,
- den Erbfall, wenn der Erbe im Ausland sitzt,
- und — für unsere Mandate besonders relevant — die Einbringung in eine ausländische Familienstiftung, etwa in Liechtenstein.
Wer eine Stiftungslösung im Ausland aufsetzt und die Beteiligung mit übertragen will, sollte die Wegzugssteuer also von Anfang an mitrechnen. Sie ist kein Nebenaspekt, sondern häufig der größte Einzelposten der Gestaltung.
Was das kostet
Besteuert wird ein fingierter Veräußerungsgewinn: gemeiner Wert der Anteile abzüglich Anschaffungskosten. Im Teileinkünfteverfahren sind 60 % dieses Gewinns steuerpflichtig, beim Spitzensteuersatz von 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt das rund 28,5 % des Gewinns (Kirchensteuer nicht eingerechnet).
Rechenbeispiel: Ist deine GmbH 1.000.000 € wert und hast du 25.000 € Stammkapital eingezahlt, liegt der fiktive Gewinn bei 975.000 €. Daraus werden knapp 278.000 € Steuer — fällig, ohne dass ein Cent geflossen ist. Genau daran scheitern Wegzüge in der Praxis: Es fehlt schlicht die Liquidität.
Neu seit 2025: auch ETFs und Fonds
Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Wegzugssteuer auf Investmentanteile im Privatvermögen ausgedehnt (§ 19 Abs. 3 InvStG, § 49 Abs. 5 InvStG). Erfasst wirst du, wenn du
- innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile eines Fonds gehalten hast oder
- Anschaffungskosten von mindestens 500.000 € auf Anteile desselben Fonds hast.
Maßgeblich sind die Anschaffungskosten, nicht der Wert im Wegzugszeitpunkt, und jeder Fonds wird einzeln betrachtet. Bei Spezial-Investmentfonds greift die Regelung sogar ohne jede Schwelle. Wer größere ETF-Bestände hält und über einen Wegzug nachdenkt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, wie die Bestände verteilt sind.
Stundung? Gibt es nicht mehr — nur noch Raten
Bis Ende 2021 wurde die Steuer bei einem Wegzug in die EU oder den EWR dauerhaft und zinslos gestundet. Diese „Ewigkeitsstundung“ hat das ATAD-Umsetzungsgesetz gestrichen. Geblieben ist die Zahlung in sieben gleichen Jahresraten auf Antrag (§ 6 Abs. 4 AStG) — grundsätzlich zinslos, aber regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile.
Ein Sonderfall ist die Schweiz: Nach dem EuGH-Urteil Wächtler (C-581/17) und der Folgeentscheidung des BFH vom 06.09.2023 (I R 35/20) ist die Wegzugssteuer beim Wegzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos zu stunden; das BMF hat das mit Schreiben vom 02.06.2025 für Altfälle bis zum 31.12.2021 übernommen. Ob sich diese Grundsätze auch auf die seit 2022 geltende Fassung übertragen lassen, ist bis heute umstritten, wird aber überwiegend bejaht. Für dich und deinen Berater heißt das: Bescheide offenhalten, nicht vorschnell bestandskräftig werden lassen.
Die Rückkehrerregelung
Ist dein Auslandsaufenthalt von vornherein befristet, kann die Steuer rückwirkend entfallen, wenn du innerhalb von sieben Jahren zurückkehrst (§ 6 Abs. 3 AStG). Auf Antrag lässt sich diese Frist um bis zu fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht unverändert fortbesteht — insgesamt also zwölf Jahre. Entscheidend ist, dass du die Rückkehrabsicht dokumentieren kannst. Das ist eine Beweisfrage, und die gewinnt man nicht im Nachhinein.
Was das für deine Planung bedeutet
Drei Punkte aus der Praxis:
- Vorlauf einplanen. Drei bis fünf Jahre sind realistisch. Wer erst zum Steuerberater geht, wenn der Mietvertrag auf Zypern unterschrieben ist, hat keine Gestaltungsspielräume mehr, sondern nur noch eine Rechnung.
- Die Holding ist kein Zauberwort. Eine Einbringung kann helfen, verlagert das Problem aber oft nur — und funktioniert ohnehin nur, wenn sie lange vor dem Wegzug und mit echter Substanz umgesetzt wird.
- Meldepflichten ernst nehmen. Die Ratenzahlung steht und fällt mit deinen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten. Wer sie verletzt, riskiert den Widerruf und die sofortige Fälligkeit des Restbetrags.
Die Wegzugssteuer ist kein Grund, auf internationale Gestaltungen zu verzichten. Sie ist aber der Posten, der jede Nachfolge- und Stiftungsplanung sprengt, wenn man ihn zu spät entdeckt. Wenn dein Wegzug in den nächsten Jahren ansteht, lass uns jetzt darüber sprechen — nicht erst, wenn die Kartons gepackt sind.