EuGH, C-199/24: Die entgeltliche Online-Datenbank mit Strafurteilen ist nur bei redaktioneller Bearbeitung journalistische Verarbeitung

Gericht
EuGH
Spruchkörper
Gerichtshof der Europäischen Union, Fünfte Kammer
Entscheidung vom
09.07.2026
Aktenzeichen
C-199/24
Kategorie
Datenschutz
Zitiervorschlag
EuGH, Urt. v. 09.07.2026 – C-199/24 (ND / Legal Newsdesk Sweden AB)

Die Betreiberin der Datenbank „Lexbase“ stellte Dokumente aus Strafverfahren gegen Entgelt online bereit; ein im Jahr 2011 Verurteilter verlangte die Löschung seiner Daten, die bis 2024 abrufbar blieben. Das vorlegende Gericht fragte, ob die Verarbeitung von der Medienprivilegierung erfasst wird. Der Gerichtshof entschied dreifach: Art. 85 Abs. 1 DSGVO erlaubt den Mitgliedstaaten keine Ausnahmen für Verarbeitungen zu anderen als journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken. Er verwehrt es außerdem, den Rechtsschutz auf Verleumdungsklagen zu beschränken, wenn Daten über strafrechtliche Verurteilungen entgeltlich online zugänglich gemacht werden.Und nach Art. 85 Abs. 2 DSGVO gilt die entgeltliche Zugänglichmachung von Strafurteilen nur dann als journalistisch, wenn sie mit redaktioneller Überarbeitung oder Anpassung oder zumindest im Einklang mit einer redaktionellen Linie erfolgt, die Tatsachenbehauptungen zuvor überprüft wurden und die berufsständischen und ethischen Regeln des Journalistenberufs eingehalten werden.

Kernaussagen

Bedeutung für die Praxis

Maßstab für jedes Mandat mit Datenbank- oder Aggregationsgeschäftsmodell: Ohne redaktionelle Bearbeitung trägt die Berufung auf das Medienprivileg nicht.

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