VG Kassel, 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS: Schon der einmalige ungekennzeichnete Einsatz generativer KI überschreitet die Grenze zur nicht selbständigen Prüfungsleistung

Gericht
VG Kassel
Spruchkörper
Verwaltungsgericht, 7. Kammer
Entscheidung vom
25.02.2026
Aktenzeichen
7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS
Kategorie
KI
Verfahrensstand
Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Zitiervorschlag
VG Kassel, Urt. v. 25.02.2026 – 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS

Die Universität Kassel hatte zwei Studierenden ihre Prüfungsleistungen wegen besonders schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme Künstlicher Intelligenz nicht anerkannt und sie zusätzlich von der Wiederholung ausgeschlossen. Betroffen waren eine Bachelorarbeit in Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Öffentliches Management (Modul Verwaltungsrecht).

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel wies beide Klagen ab. Die Studierenden hätten sich unerlaubter Hilfsmittel bedient; ungekennzeichnete KI-generierte Texte verstoßen gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Den Vergleich mit herkömmlicher Internetrecherche ließ das Gericht nicht gelten, weil bei der Nutzung generativer KI eine eigenständige Aus- und Verwertung nicht mehr stattfinde und die Prüfungsleistung neben dem Ergebnis auch den eigenständigen Erkenntnisweg verlangt. Als Indizien für den Einsatz akzeptierte die Kammer sich wiederholende, übermäßig positive Formulierungen zu fachlich neutralen Inhalten, redundante Zusammenfassungen, Diskrepanzen zwischen schriftlicher Arbeit und mündlicher Prüfung sowie eine plötzliche Leistungssteigerung nach anfänglichen Verständnisschwierigkeiten. Das Gericht hat die Berufung in beiden Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Kernaussagen

Bedeutung für die Praxis

Übertragbar auf jede Konstellation, in der eine selbständige Eigenleistung geschuldet ist – von Prüfungs- und Hochschulmandaten bis zu Kennzeichnungspflichten in Werk- und Dienstverträgen.

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